Wohnbaugebiet
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m W e i d a w e g "
Ansprechpartner:
| Stadtverwaltung Pausa
Bürgermeister Neumarkt 1 |
Das Wohnbaugebiet "Am Weidaweg"
bietet in zentraler und schönster Hanglage attraktive Bauplätze für optimale
Wohnbedingungen an.
Bebauungsplan:
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Stand: 5/2011 |
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Luftaufnahme
Wohnbaugebiet
"Am Weidaweg" (Stand 06/2001) |
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Blick auf das Wohnbaugebiet (Stand 08/1999) |
Ansichten Wohnbaugebiet - bereits bewohnte Einfamilienwohnhäuser
Das Stadtzentrum ist in wenigen Minuten erreichbar. Im Ort sind alle notwendigen Einkaufsmöglichkeiten vorhanden.
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Die Grundstücke des Wohnbaugebietes "Am Weidaweg"
sind voll erschlossen
(Verkehrsanlagen mit Hauptversorgungsleitungen Trink- und
Abwasser, Elektroenergie, Telefon sowie Erdgas).
Das Wohnbaugebiet umfaßt eine Fläche von insgesamt 6,7
Hektar.
Davon sind 5,3 Hektar als Wohnbaufläche ausgewiesen, der
Rest ist Verkehrsfläche, Grünanlagen und sonstigen Räumen vorbehalten.
Für den 1. Bauabschnitt, welcher 65% des Gesamtgebietes
umfaßt, stehen 3,5 Hektar Wohnbaufläche bereit.
Diese Fläche ist laut Parzellierungsplan für 44 Wohngebäude mit ca. 66
Wohneinheiten vorgesehen.
Der Parzellierungsplan sieht im einzelnen Parzellen bzw. Grundstücksgrößen
von 500-900 qm vor.
Der Baulandpreis beträgt 39,00 EURO / qm.
Insgesamt sollen im Wohnbaugebiet in
der Endausbaustufe 84 Wohngebäude Platz finden.
Auch Bauträger haben die Möglichkeit,
Eigentumswohnanlagen zu errichten.
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Auszug aus dem Bebauungsplan
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
| Art der baulichen Nutzung:
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WA Allgemeines Wohnbaugebiet |
| Bauweise: | zugelassen sind Einzel- und Doppelhäuser
im Rahmen der offenen Bauweise |
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
| Dachgestaltung: | Sattel- und Krüppelwalmdächer |
| Dachneigung: | 35° - 45° bei max. 1,0 m Kniestock |
| Dacheindeckung: | dunkle Dacheindeckung (schieferfarben, dunkelgrau, dunkelbraun) |
| Fassadengestaltung: | mineralischer Putz in hellen gedeckten Farbtönen |
| Für Garagen gilt: | Garagen, die an der Grundstücksgrenze
aneinander gebaut sind, sind einheitlich zu gestalten. Es sind Satteldächer mit einer Dachneigung die der Dachneigung des Hauptgebäudes entspricht, zulässig. |